Mittwoch, 23. Dezember 2009

Die Lohnnebenkostenverrechnung für sonstige Vergütungen an den Geschäftsführer nicht vergessen!

Alle Vergütungen, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) an ihren wesentlich beteiligten Geschäftsführer (Beteiligung von mehr als 25 Prozent) leistet, unterliegen in der Regel den Lohnnebenkosten, wenn der Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus des Betriebes eingegliedert ist. Zu den Lohnnebenkosten zählen Kommunalsteuer in Höhe von 3 %, Dienstgeberbeitrag in Höhe von 4,5 % sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von 0,41 %. Auf Grund der Rechtssprechung ist davon auszugehen, dass im Endeffekt alle Geschäftsführerbezüge den Lohnnebenkosten unterliegen.
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http://pressemitteilung.ws/node/186504 @ wirtschaft

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