Mittwoch, 23. Dezember 2009

Südfinanz AG: ?Die Multicon AG steht für Kostensenkung, Gewinnsteigerung und Existenzsicherung?

Leipzig, im Dezember 2009: Nach Aussage des Verbraucherschutzes sind viele Menschen falsch versichert und haben schlecht investiert. Dies bestätigt auch die selbständige Südfinanz-Tochtergesellschaft Multicon AG. So haben die Bürger oft überteuerte Versicherungen, die dennoch keine optimale Sicherheit und Vorsorge bieten.
Aus diesem Grund erfasst die Multicon AG zunächst die persönlichen Vermögens-, Liquiditäts- und Risikodaten ihrer Mandanten. Die Berater prüfen anhand dieser Daten, welche Versicherungen überhaupt notwendig sind und auf welche Versicherungen die Mandanten verzichten können. Nun ermittelt die selbständige Südfinanz-Tochtergesellschaft Multicon AG mit Hilfe einer speziellen Software individuell passende Versicherungen. Die unterschiedlichen Beiträge und Leistungen der Versicherungsanbieter werden mit dem anschließenden Preis/Leistungsvergleich verglichen und bewertet. Der Vorsorgecheck der Multicon AG legt hingegen besonderen Wert auf den Bereich „Vorsorge für die Zukunft" mit der Berechnung einer persönlichen Versorgungslücke sowie des individuellen Rentenanspruchs. Und weil neben der notwendigen Sicherheit auch die Rendite stimmen sollte, analysieren die Wirtschaftsberater der Multicon AG mit dem Renditecheck bestehende Anlagen auf die Möglichkeit einer Gew
innoptimierung durch renditestarke und innovative Anlagen.
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http://pressemitteilung.ws/node/186545 @ wirtschaft

Baufehler Nr. 1: Mangelnder Weitblick ? Geheimnis über zahlbares Wohneigentum für Familien gelüftet

Ein rettendes Vorhaben zum allgemein im Wohnungsmarkt bestehenden Mangel an Wohn- und Finanzierungsmobilität präsentiert das neu gestartete Internetportal www.genialhaus.de. Generell sind Wohnimmobilien aus flexibel kombinierbaren Wohneinheiten geplant und können auch aus Kauf und Miete gekoppelt werden. Eine Familie mit Kindern erwirbt beispielweise eine kleinere Wohneinheit und mietet die andere für z.B. zehn Jahre dazu, die von einem Investor gekauft wird. Völlig neu auch der Nutzen für den Investor als Vermieter, der lange Jahre einen verlässlichen Mieter und verantwortlichen Miteigentümer bekommt, was bislang einzigartig im deutschen Immobilien-Anlegermarkt ist. Am Dienstag, den 22. Dezember wurde das neue Internetportal vom GenialHaus-Erfinder Peter Harald Stotz aus Waldburg in Kooperation mit Wolfgang Oberhettinger, Geschäftsführer IBG-Haus Holding GmbH Büdelsdorf einer der größten Massivhaushersteller Deutschlands, gestartet.
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http://pressemitteilung.ws/node/186541 @ wirtschaft

Unternehmen können selbst Handynetzbetreiber werden. Neues Co-Branding von CROWN.

CROWN COBRANDING SOLUTION LTD macht es ab sofort möglich, ein eigenes Telefonnetz Co-Branding interessierten Firmen zur Verfügung zu stellen.
Hierbei wird der Carrier der SIM-Card, auf dem die Karte befestigt ist, mit eigenem Logo und wunschweise eigenem Hintergrundmotiv sowie Slogangs gedruckt und an Endnutzer versendet. Auch das offizielle Anschreiben erfolgt 100% gelabelt auf das Corporate Design des jeweiligen Unternehmens. Im Display des Mobiltelefones, das die hauseigene SIM Card eingesetzt bekommt, erscheint dann der Wunschname des neuen Netzes, der vom „Netzbetreiber" - sprich dem Co-Branding-Kunden selbst gewählt werden kann. Vodafone oder T-Mobile waren gestern. Nun steht der Firmenname des Co-Branders eindeutig erkennbar im Handy.
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http://pressemitteilung.ws/node/186531 @ wirtschaft

Die Lohnnebenkostenverrechnung für sonstige Vergütungen an den Geschäftsführer nicht vergessen!

Alle Vergütungen, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) an ihren wesentlich beteiligten Geschäftsführer (Beteiligung von mehr als 25 Prozent) leistet, unterliegen in der Regel den Lohnnebenkosten, wenn der Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus des Betriebes eingegliedert ist. Zu den Lohnnebenkosten zählen Kommunalsteuer in Höhe von 3 %, Dienstgeberbeitrag in Höhe von 4,5 % sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von 0,41 %. Auf Grund der Rechtssprechung ist davon auszugehen, dass im Endeffekt alle Geschäftsführerbezüge den Lohnnebenkosten unterliegen.
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http://pressemitteilung.ws/node/186504 @ wirtschaft