Donnerstag, 18. Februar 2010

Auer Witte Thiel: ?Nach unseren Erfahrungen Unterscheidung zwischen Grundfläche und Wohnfläche?

Rechtsanwälte Auer Witte Thiel verfügen über langjährige Erfahrung im Mietrecht
München, im Februar 2010: Ein neues BGH-Urteil bestätigt die Erfahrungen von Auer Witte Thiel bezüglich der Unterscheidung von Grundfläche und Wohnfläche im Mietvertrag. Der Begriff „Mietraumfläche" ist in Verträgen nicht eindeutig zuzuordnen und geht daher zu Lasten des Vermieters, dass besagt das Urteil vom 21. Oktober 2009 (AZ: VIII ZR 244/08). Auch die Erfahrung von Auer Witte Thiel zeigt, dass eine zu kleine Fläche zum Beispiel in Dachwohnungen den Mieter unter Umständen zur Minderung berechtigt. Auer Witte Thiel verfügt als Anwaltskanzlei für viele Wohnungsbauunternehmen und Hausverwaltungen über eine jahrzehntelange Erfahrung im Mietrecht.
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