Wie Sie dank einer aktuellen Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums Steuern sparen und warum Sie eine an Sie gerichtete Rechnung aus steuerrechtlichen Gründen nicht zwangsweise selbst bezahlen müssen, darüber informiert Sie Steuerberater Jürgen-Dieter-Körnig.
Verwaltungsanweisung eröffnet Steuersparpotentiale
Seit 2009 werden haushaltsnahe Dienst-, Pflege-, und Handwerkerleistungen durch eine erhöhte Absetzbarkeit von der Steuerschuld gefördert. Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Anwendungserlass diese gesetzlichen Änderungen berücksichtigt. Bereits für die Einkommenssteuererklärung 2009 ergeben sich daraus für die Besitzer von Häusern und Eigentumswohnungen sowie für Mieter Einsparpotentiale.
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http://pressemitteilung.ws/node/204067 @ wirtschaft
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