Bamberg / Nürnberg, 15.01.2010. Für Verbraucherschutzministerin Aigner sind sie Teufelswerk. Für Anlageberater und Vermittler die berechtigte Gebühr für ihre Arbeit. Und die wurde im Jahr 2009 noch schwerer als in den Jahren zuvor. Doch es zeigt sich auch, dass gerade im Rahmen von geschlossenen Fonds eine Kalkulation der Vermittlungsprovision mit „spitzer Feder" erfolgen muss, soll sie nicht zu Lasten der Investoren gehen. Auf der anderen Seite zeigt sich aber auch, dass der Wettlauf um Höchstprovisionen nicht zwingend dazu geführt hat, dass auch höchste Umsätze geschrieben wurden. Anders als noch vor zehn Jahren machen Anlageberater die Aufnahme eines Produktes in ihr Angebot nicht mehr alleine davon abhängig, wie die Arbeit für den Emittenten im Rahmen der Abschlussprovision vergütet wird. Hier greift neben der Haftungsrechtsprechung offensichtlich auch das Wissen um die Tatsache, dass nur zufriedene Kunden mehrfach zeichnen. Zudem ist es glücklicher Weise
kaum mehr möglich, überteuerte Konditionen in den Fonds zu verstecken, sei es, weil beispielsweise große „verdeckende" Steuervorteile nicht mehr gewährt werden können. Insofern haben die restriktiven Steuerregelungen der letzten Jahre, die zwischenzeitlich für geschlossene Fonds gelten, auch für mehr Transparenz und somit für mehr Vergleichbarkeit mit anderen Assetklassen gesorgt.
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http://pressemitteilung.ws/node/189011 @ wirtschaft
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